Warum Kreismusikschule Fürstenfeldbruck?

Das spricht für uns:

Die Kreismusikschule Fürstenfeldbruck (KMS) ist eine freiwillige Einrichtung von Gemeinden und Städten des Landkreises Fürstenfeldbruck, die sich gemeinsam mit dem Landkreis zu einem Verein zusammengeschlossen haben.

Anders als ein klassischer Verein mit offener Mitgliedschaft besteht der Trägerverein der KMS ausschließlich aus den neun Mitgliedskommunen und dem Landkreis. Mitglieder sind

  • Alling
  • Eichenau
  • Fürstenfeldbruck
  • Germering
  • Gernlinden
  • Maisach
  • Olching
  • Puchheim
  • Moorenweis
  • und der Landkreis Fürstenfeldbruck
Die KMS ist eine juristische Person des Privatrechts und dient nach eingereichter Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken zur Förderung der Erziehung und Bildung. Die teilnehmenden Kommunen und der Landkreis haben sich als Vereinsmitglieder zur Finanzierung des gemeinsamen Projekts bereiterklärt.

Vorrangiges Ziel ist es, eine hochwertige musikalische Ausbildung und Förderung einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere junger Menschen, zugänglich zu machen. Deshalb ist die KMS nicht irgendeine Musikschule vor Ort, sondern „die eigene Musikschule“ der jeweiligen Mitgliedskommune. Sie kann von dieser mitgestaltet und auch als musikalisch-kulturelles Aushängeschild betrachtet werden.

Durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen mit dem Landkreis werden verwaltungstechnische und finanzielle Synergien erzielt, die über die Möglichkeiten der einzelnen Mitglieder hinausgehen.

Die KMS ist Mitglied im Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) sowie im Verband deutscher Musikschulen (VdM). Sie unterliegt damit hohen Anforderungen. Die Voraussetzungen für eine Verbandsmitgliedschaft betreffen sowohl die Qualität des Unterrichtsangebots als auch die geforderte Ausbildung von Lehrkräften und Musikschulleitung sowie die Gestaltung der Entgelte.
Verbandsmusikschulen können und müssen die gesamte Breite der musikalischen Fachrichtungen anbieten.
Somit sind sie in der Lage mit einem umfangreichen Angebot auch Schulen, Kindergärten und andere öffentlichen Einrichtungen musikalisch zu unterstützen.

Die Bereiche Inklusion und Begabtenförderung gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet einer Verbandsmusikschule.

In der „Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung – SiMuV)“ hat Bayern hierzu eine rechtliche Grundlage geschaffen, die noch über die Regelungen anderer Landesverbände hinausgeht.

Diese wichtigen Regeln muss die KMS als eine Verbandsmusikschule erfüllen:

  • Von der Früherziehung, über Streich- und Zupfinstrumente, Blas- und Schlaginstrumente, Tasteninstrumente und Ensembles müssen alle gängigen musikalischen Angebote zur Verfügung gestellt werden. Der Unterricht stützt sich auf musik-pädagogische Konzepte und fachlich aufbauende Strukturen.
  • Die Lehrkräfte benötigen eine staatlich anerkannte Ausbildung und dürfen nur in dem gelernten Fach unterrichten, dadurch wird ein qualitativ hochwertiger Musikunterricht garantiert.
  • Anders als bei vielen privaten Anbietern, die häufig mit günstigen Honorarkräften arbeiten, müssen die Lehrkräfte der KMS festangestellt und sozial abgesichert sein. Dies ist einer der größten Kostenfaktoren bei der Finanzierung der Musikschule, garantiert aber gleichzeitig die Qualität und Verlässlichkeit des Unterrichts. Die KMS sieht sich hierbei als Arbeitgeber dem Wohl ihrer Angestellten ebenso wie dem Wohl ihrer Schüler*Innen verpflichtet.
  • Anders als Honorarkräfte sind die Lehrkräfte an der Kreismusikschule weisungsgebunden.
  • Betrieb und Unterrichtsentgelte müssen auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.

Für die Bürger:innen der Mitgliedskommunen bedeutet das:

  • Eine Bereicherung des kulturellen Lebens durch Auftritte der zahlreichen Ensembles und Chöre der KMS bei Konzerten, Vorspielen und der Begleitung kommunaler Veranstaltungen.
  • Die Förderung musikalischer Begabungen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, zu erschwinglichen finanziellen Bedingungen.
  • Ein umfangreiches musikalisches Angebot für Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Laienmusikvereinigungen, Kirchen und weitere Einrichtungen in der kommunalen und staatlichen Bildungslandschaft.
  • Die Möglichkeit der Mitgestaltung des musikalischen Lebens nach den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen der beteiligten Gemeinden und Städte.
Norbert Seidl

1. Bürgermeister Stadt Puchheim
1. Vorsitzender der Kreismusikschule Fürstenfeldbruck