Außerordentliche Kündigung ist möglich bei:
• Wohnortwechsel des Schülers um mehr als 15 km.
• Langfristige Krankheit, die den Besuch des Unterrichts bis Schuljahresende verhindert.
• Weitere schwerwiegende Gründe, die eine Fortsetzung des Unterrichts unzumutbar machen.
Kündigungen müssen bis zum 15. des Monats eingereicht werden, um zum Ende des Folgemonats wirksam zu werden. Lehrerwechsel erfordern Zustimmung der Schulleitung. Siehe auch AGBs 5.1 und 5.2.
Die Angaben dieses Abmeldeformulars werden verschlüsselt übertragen und sind somit während der Übermittlung nicht einsehbar. Sämtliche eingegebenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte füllen Sie alle farbig unterlegten Textfelder aus!